• Jahreshauptinspektion nach DIN 1176
Öffentliche Spielplätze müssen entsprechend der DIN-EN 1176/77 einer jährlichen Prüfung durch ein externes Prüfunternehmen unterzogen werden. Diese bieten wir mit unseren DIN Spec 79161 zertifizierten Prüfern seit vielen Jahren an. Bei unseren Prüfungen beachten wir nicht nur die laut DIN-EN 1176/77 vorgeschriebenen Sicherheitsüberprüfungen der Spielgeräte , sondern „schauen auch nach rechts u. links“, auf Bepflanzungen, Zäune, Wegepflaster etc.. Damit ist für den Träger eine wirkliche Sicherheit des Spielplatzes gegeben und nicht nur für die einzelnen Spielgeräte. Der Träger erhält kurze Zeit nach der Prüfung einen detaillierten schriftlichen Bericht mit Fotodokumentation und genauer Mängelbeschreibung.
Wir richten es in der Regel so ein, das mehrere Einrichtungen an einem Ort am gleichen Tag geprüft werden, hier berechnen wir dann keine Fahrtkostenpauschale.
Mit der von uns durchgeführten Jahreshauptinspektion sind Sie als Träger / Einrichtung für jeweils 1 Jahr sicherheitstechnisch abgesichert. Der jährliche Prüfrythmus ist in der DIN-EN 1176-7 fixiert und wird auch von der Unfallkasse und in der Rechtsprechung als Grundlage angesehen.
Wir empfehlen Ihnen dringend den jährlichen Rhythmus (+/- 3 Monate) einzuhalten, da ansonsten die Träger-Haftung mit Ablauf der Jahresfrist auflebt.
Referenzen legen wir Ihnen gerne auf Anfrage vor. Jährlich werden von uns mehrere Hundert Einrichtungen der kirchlichen, öffentlichen und privaten Träger von Kindertagesstätten geprüft.
Wir bieten unsere Leistung in folgendem Umfang an:
· Einmal jährliche Spielplatzbegehung auf Grundlage der DINen EN 1176 / 1177 mit Kontrolle der Spielgerät/Spielgerüste auf Unfallgefahren und Reparaturbedarf hin.
· Frühzeitige Terminabstimmung mit der Einrichtung von unserem Büro aus.
· Schriftlichen Bericht (ggf. mit Fotos) über diese Begehungen an die Kindergartenleitung und an den Auftraggeber.
· Ganzjährige tel. Beratung der Einrichtungen und Träger zu allen die DIN EN 1176 betreffenden, oder auch handwerklichen Fragen.
• Aufbauüberprüfungen
Für Geräte die zwischen den Zeitpunkten der Jahreshauptinspektionen angeschafft, erneuert oder umgebaut werden, bieten wir auch Aufbaukontrollen nach DIN-EN 1176/77 an. So sind Sie direkt nach Freigabe der Geräte Haftungstechnisch abgesichert und eine nahtlose Bespielung der Geräte ist gewährleistet.
Gerne schicken wir Ihnen Musterprüfberichte für diese Prüfungen.