Gebäudeinnenprüfung auf Kindersicherheit
Ein Alleinstellungsmerkmal unseres Unternehmens ist die Gebäudeinnenprüfung auf Kindersicherheit für Gebäude mit Kinderzugang, wie z.B. Kindertagesstätten. Bei diesen Prüfungen werden von uns sämtliche Räume mit Kinderzugang in Anlehnung an die DIN1176 geprüft.
Besonderes Augenmerk legen wir hierbei auf folgende Punkte:
- Fangstellen für Finger / Kopf u. Körper
- Klemmschutz an Türen und Fenstern
- Kindersicherheit der Gruppen und Sanitärräume
- elektrische Einrichtung (Steckdosen, lose Kabel)
- Kindersicherheit von Sonderbauten (z.B. Hochebenen)
- Kindersicherheit von Bewegungsräumen
Die Gebäudeinnenprüfung wird in den letzten Jahren zunehmend stärker von den Trägern gewünscht und beauftragt. Spätestens seit dem tragischen tödlichen Unfall von März 2012 in Gronau, sind ein Großteil der Träger und Einrichtungen hier verunsichert und wünschen Sich Aufklärung und Sicherheit für Kinder und Mitarbeiter.
Zur Ihrer eigenen Absicherung weisen wir darauf hin, das es für die Gebäudeprüfungen entgegen den Bestimmungen für die Außenspielplätze (jährlich) keine verbindlichen Regelungen für die Prüfzeiträume gibt. Auf den Außenanlagen ist der jährliche Rythmus durch die DIN 1176 vorgegeben und auch sinnvoll. Durch Umwelt u. Witterungseinflüsse, sowie die ständige Bespielung und Vandalismus, ist hier die jährliche Prüfung vorgeschrieben und zweckmäßig. Im Innenbereich sind diese Faktoren geringer, wir empfehlen aktuell einen 2-jährigen Prüfrythmus für die Gebäudeinnenräume. Es ist davon auszugehen, dass in nächster Zeit auch hierfür eine gesetzliche Regelung getroffen wird, ob diese dann jährlich oder in mehrjährigem Rythmus festgelegt wird ist offen. Bis zur endgültigen Festsetzung empfehlen wir, wie schon angeführt den 2-jährigen Prüfrythmus, um den Trägern und auch den Mitarbeitern der Einrichtungen eine weitestgehend mögliche Absicherung zu gewährleisten und natürlich auch um eine optimale Sicherheitstechnische Prävention für die Kinder zu haben.
Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne einen Musterprüfbericht zur weiteren Information.